In Treptow-Köpenick werden derzeit (Stand: Oktober 2015) acht Unterkünfte für geflüchtete Menschen betrieben. Sie werden von verschiedenen Betreibern unterhalten und unterscheiden sich in ihrer Größe und Funktion. Die Sammelunterkünfte sollen eine Übergangslösung zur Vermeidung von Obdachlosigkeit der Geflüchteten darstellen, bis sie eine geeignete Wohnung gefunden haben.
Wohnheim Baumschulenweg (Köpenicker Landstraße)
- Betreiber: Arbeiterwohlfahrt (AWO)
- Bedarfsliste
Notunterkunft* Grünau (Wassersportallee)
- Betreiber: Professionelle Wohn-und Betreuungsgesellschaft mbH (PeWoBe)
- Unterstützerkreis: Runder Tisch Grünau (Koordinierung: Ortsverein Grünau e.V., E-Mail: info@ortsverein-gruenau.de)
- Informationen für Bewohner_innen
Gemeinschaftsunterkunft Allende I (“Salvador-Allende-Haus”, Salvador-Allende-Straße)
- Betreiber: Evangelisches Jugend-und Fürsorgewerk gAG
- Unterstützerkreis: Bürgerinitiative “Welcome Refugees!” Allende-Viertel Berlin (E-Mail: BI-welcome-Allende-Viertel@eaurich.de)
- Bedarfsliste
- Informationen für Anwohner_innen
Gemeinschaftsunterkunft Adlershof (Radickestraße)
- Betreiber: Internationaler Bund (IB)
- Unterstützerkreis: Runder Tisch Adlershof (E-Mail: ruti.ahof@gmail.com)
- Bedarfsliste
- Informationen für Anwohner_innen
Gemeinschaftsunterkunft Allende II (Alfred-Randt-Straße)
- Betreiber: Internationaler Bund (IB)
- Unterstützerkreis: Allende 2 hilft e. V. (E-Mail: allende2hilft@gmail.com)
- Bedarfsliste
- Informationen für Anwohner_innen
Notunterkunft* Altglienicke
- Betreiber: Berliner Wohnplattform
- Bedarfsliste
Gemeinschaftsunterkunft Hessenwinkel (Fürstenwalder Allee)
- Betreiber: Unionhilfswerk (UHW)
- Unterstützerkreis: UK Rahnsdorf (E-Mail: post@unterstuetzerkreis-rahnsdorf.de)
- Bedarfsliste
- Informationen für Anwohner_innen
Erstaufnahmeeinrichtung Johannisthal (Groß-Berliner Damm)
- Betreiber: Christliches Jugenddorfwerk Deutschlands gemeinnütziger e. V. (CJD)
- Unterstützerkreis: Johannisthal hilft! (E-Mail: info@johannisthal-hilft.de)
- Bedarfsliste
- Informationen für Anwohner_innen
* Als Notunterkunft werden die Heime bezeichnet, in denen die Geflüchteten nach ihrer Ankunft und dem Stellen des Asylantrags untergebracht werden. Die Dauer ihres Aufenthalts hängt von der Bearbeitung ihres Asylantrags ab und darf drei Monate nicht überschreiten. Notunterkünfte werden über einen befristeten Zeitraum betrieben und gelten als Provisorien.